Vorteile des Fondsplatzes Liechtenstein
Modernes, EWR-kompatibles Fondsgesetz vom Mai 2005
Mit dem Gesetz über Investmentunternehmen (IUG) vom 19. Mai 2005 verfügt das Fürstentum Liechtenstein über eines der modernsten Fondsgesetze in Europa. Das IUG ermöglicht innovative Fondslösungen und verschafft dadurch dem Fondsplatz Liechtenstein einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Fondsplätzen.
Rasches Bewilligungsverfahren mit verbindlichen Fristen
Effiziente Verwaltungsstrukturen sorgen für eine speditive Behandlung der Zulassungsverfahren. Neu bekennt sich Liechtenstein als einziges Land in Europa zu rechtlich durchsetzbaren Fristen bei der Bewilligung von Fonds (zwischen sechs Wochen und vier Monaten). Dadurch kann der Gesuchsteller den Zeit- und Kostenaufwand seines Fondsprojektes genauer planen.
Single-Licence-Prinzip erleichtert den Vertrieb in Europa
Das Investmentunternehmen für Wertpapiere ist im gesamten EU/EWR-Raum anerkannt. Der Vorteil des sogenannten Single-Licence-Prinzips liegt darin, dass für die Vertriebsgenehmigung in einem EU/EWR-Land lediglich eine einfache Meldepflicht erforderlich ist. Ein zeitraubendes Bewilligungsverfahren entfällt.
Erstklassige Fonds-Dienstleistungen
Die Banque Pasche (Liechtenstein) SA bietet zusammen mit ihren Partnern eine umfassende Palette an erstklassigen Fonds-Dienstleistungen an: Beratung bei der Konzeption der Fondslösung, Gründung und Konzessionierung des Fonds, Vermögensverwaltung, Depotbank, Administration, Vertrieb und Revision.
Strikte Geheimhaltungspflicht und hochstehender Anlegerschutz
Die Geheimhaltungspflicht der Organe, Mitarbeiter und aller für das Investmentunternehmen tätigen Personen (Depotbank und Verwaltung) und Revisionsstellen sowie Behördenvertreter hinsichtlich aller Kundeninformationen ist ausdrücklich gesetzlich geregelt. Der Anlegerschutz nimmt im liechtensteinischen Fondsgesetz einen hohen Stellenwert ein. Die staatliche Aufsichtsbehörde und die Revisionsgesellschaft überprüfen die Geschäftstätigkeit in Bezug auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.