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Rechtsformen
Das Gesetz über Investmentunternehmen sieht zwei Varianten bei der Ausgestaltung der Rechtsform vor.
Beim Anlagefonds auf vertraglicher Basis ist der Anlagefonds ein Investmentunternehmen in der Rechtsform der Treuhänderschaft (Trust) gemäss liechtensteinischem Personen- und Gesellschaftsrecht. Dabei sind die Investoren die Treugeber (Settlor) und die Fondsleitung die Treunehmerin (Trustee).
Bei der körperschaftlichen Form der Anlagegesellschaft kann ein Investmentunternehmen als Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital gegründet werden (analog Luxemburger SICAV). Das Minimalkapital beträgt CHF 500'000. Wird eine Fondsleitung im Sinne des Gesetzes als Verwaltungsgesellschaft eingesetzt, so kann auch ein Investmentunternehmen mit dem Minimalkapital von CHF 50'000 gegründet werden.
Unabhängig von ihrer Rechtsform benötigen Investmentunternehmen sowohl eine Verwaltung als auch eine Depotbank. Beim Anlagefonds wird die Verwaltungsfunktion durch die Fondsleitung, bei der Anlagegesellschaft dagegen durch den Verwaltungsrat der Aktiengesellschaft ausgeübt.